Vererben & Verschenken

Es fällt nicht leicht, sich mit dem Thema „Erbe“ auseinanderzusetzen. Allerdings entspricht die gesetzliche Erbfolge, die im Todesfall ohne Testament oder Erbvertrag eintritt, oftmals nicht dem letzten Willen der Verstorbenen. Daher besteht die Möglichkeit, mit einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) vom gesetzlichen Regelfall abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Neben einer letztwilligen Verfügung kann es aber auch empfehlenswert sein, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte (z.B. Immobilien) an die nächste Generation zu übertragen.

Gern berate ich Sie persönlich zu sämtlichen Fragen der Vermögensnachfolge und finde mit Ihnen eine individuelle Gestaltung, die Ihren Wünschen entspricht. Zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs, welches persönlich oder telefonisch erfolgen kann, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und übersenden uns dieses per Post oder per E-Mail an info@notarin-messinger.de.


Formular Überlassungsvertrag
Formular Testament & Erbvertrag
Formular Erbscheinsantrag